vom 02.06.2020•Thema: Verein
Turnhalle und Außenanlage wieder geöffnet
Die große Turnhalle sowie die Außenanlage können wieder vom TuS genutzt werden
Hygieneplan Corona
für die Nutzung der Turn- bzw. Sporthalle und Außenanlage in Neuenkirchen
vom 29.05.2020
durch den Verein TuS Neuenkirchen v. 1921 e.V.
Inhalt
- 1. Unterweisung
- 2. Organisation der Nutzung
- 3. Persönliche Hygiene
- 4. Raumhygiene/ Infektionsschutz Turnhalle, Geräteräume, Flure bzw. Gänge
- 5. Hygiene im Sanitärbereich
- 6. Wegeführung
- 7. Meldepflicht
- 8. Allgemeines
Vorbemerkung
Der Hygieneplan gilt für die Nutzung der Turn- bzw. Sporthalle und der Außenanlage (Beach-Volleyballanlage) der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden außerhalb des schulischen Unterrichts.
Der Plan ist von allen Nutzern der Hallen und Außenanlage zwingend einzuhalten.
Der TuS Neuenkirchen e.V. als Nutzer zeigt sich für die Einhaltung des Hygieneplans Corona sowie die Durchführung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verantwortlich.
Sollte die Regelung nicht eingehalten werden, muss der Sportbetrieb eingestellt werden.
Die ausgehängten Hygieneregelungen in den Gebäuden sind unbedingt zu beachten.
1. Unterweisung
Im Vorfeld des Trainingsbetriebes ist es wichtig, dass alle Beteiligten (Trainer, Übungsleiter, Teilnehmer) die hohe Bedeutung des Hygiene-Verhaltens verinnerlicht haben. Hierzu gehören insbesondere, dass der Verein und die verantwortlichen Vertreter der Nutzer die Sinnhaftigkeit der Abstandsregelungen den Sportlern erläutert sowie die Händehygiene und Husten- und Nies-Etikette vermitteln.
Alle Sportler bzw. Nutzer sind angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert-Koch-Institutes zu beachten.
Über die Hygienemaßnahmen hat der Verantwortliche des Vereins (Andreas Menke), die Übungsleiter/Übungsleiterinnen, Trainer/Trainerinnen, die Sportler/ Sportlerinnen, Vereinsmitglieder und Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterweisen/ unterrichten.
2. Organisation der Nutzung
Um den Begegnungsverkehr in und um das Turnhallengelände und damit Kontakte möglichst zu vermeiden, ist eine Überschneidung zwischen den verschiedenen Nutzungsgruppen grundsätzlich zu vermeiden. Diesbezüglich erhalten die jeweiligen Trainingsgruppen der Halle (Pilates, Zumba, Tanz) spezielle Trainingszeiten, da zwischen den Nutzungszeiten mindestens 10 Minuten zur Lüftung (s. Punkt 4.3) zur Verfügung stehen müssen. Für die Außenanlage gilt diese Bestimmung nur teilweise, da hier nicht für die Belüftung gesorgt werden muss.
Kontaktsportarten sind in der Halle nicht erlaubt und werden daher vorerst auch nicht stattfinden.
Die letzte Nutzungsgruppe ist dafür verantwortlich, dass alle Fenster und Türen wieder geschlossen werden!
Während der Trainingszeit findet grundsätzlich eine Lüftung statt. Falls die Trainingszeit 1,5 Stunden beträgt, muss 20 Minuten gelüftet werden. Die Sportler haben sich in dieser Zeit außerhalb der Halle aufzuhalten.
Zuschauer (auch Erziehungsberechtigte der Kinder der Kindertanzgruppe) sind nicht erlaubt.
Zum Nachweis von Infektionsketten ist der TuS verpflichtet, über die jeweilige Nutzung eine Teilnehmerliste (s. Anhang) zu führen. Die Datenschutzrechtlichen Bedingungen sind zu beachten.
Die Nutzung der Umkleidekabinen, Waschräume und Duschen sind grundsätzlich verboten. Lediglich die Nutzung der Toiletten mit den sich unmittelbar dort befindenden Waschbecken ist gestattet.
3. Persönliche Hygiene
Wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von Tröpfcheninfektion
- Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchsinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) darf der Sportler nicht zum Training kommen.
- Im Falle einer akuten Erkrankung innerhalb der Turnhallen soll, soweit vorhanden, ein Mund-Nasen-Schutz angelegt und die betroffene Person unverzüglich nach Hause bzw. zu einem Arzt geschickt werden. Bei Minderjährigen muss die Abholung durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
- Mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Trainingspartnern, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, halten.
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund Augen und Nase fassen.
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
- Gründliche Händehygiene erfolgt durch
a) Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden
b) Händedesinfektion, wobei auf vollständige Benetzung der Hände zu achten ist.
- Türklinken und Schalter möglichst nicht mit der vollen Hand anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
- Husten- und Niesetikette beachten.
- Die Übungsleiter und Übungsleiterinnen wirken darauf hin, dass Risikopersonen mit gesundheitlichen Vorbelastungen nach den Kriterien des RKI nicht am Training teilnehmen.
4. Raumhygiene/ Infektionsschutz für Turnhalle, Geräteräume, Flure bzw. Gänge
4.1 Abstand
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Sportbetrieb ein Abstand von mindestens 2 Metern (besser 2,5 Meter) eingehalten werden.
4.2 Geltung besonderer Nutzungsbeschränkungen
- Bei gymnastischen Aktivitäten (z.B. Pilates) muss gesichert sein, dass pro Person eine freie Fläche von ca. 10 qm in dem Raum vorhanden ist. Die verantwortliche Übungsleitung/Trainingsleitung und die Teilnehmer haben darauf zu achten, dass dies eingehalten wird und bei Bedarf nach oben angepasst wird. Aufgrund der Hallengröße wird dies unproblematisch sein.
- Soweit Übungen im Sitzen/Stehen/Liegen an festen Plätzen erteilt wird, bedeutet dies, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden müssen. Die Anordnung ist so zu gestalten, dass kein Face-to-Face-Kontakt besteht.
- Turnmatten müssen vor und nach der Nutzung desinfiziert werden. Handtücher als Unterlage sind unbedingt erforderlich. Wenn möglich, eigene Matten mitbringen.
- Alle weiteren zur Verfügung stehenden Geräte müssen ebenfalls vor und nach dem Training desinfizierend gereinigt werden.
- Geräteräume, die zur Aufbewahrung von Sportmaterial genutzt werden, dürfen von Personen (bestenfalls nur von den Übungsleitern bzw. Trainern) nur unter Einhaltung des Abstandes von 2 Metern von mehreren Personen betreten werden.
- Auch beim Auslegen der Turnmatten muss der genannte Mindestabstand eingehalten werden.
4.3 Lüften
Das regelmäßige Lüften ist besonders wichtig, um die im Raum befindlichen Aerosole zu entfernen. Auf einen ständigen Austausch der Innenraumluft ist daher zwingend zu achten. Mehrmals tägliche Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster und Türen ist über mehrere Minuten vorzunehmen. Nur eine Kipplüftung ist wirkungslos, da kaum Raumluft ausgetauscht wird.
4.4 Reinigung
Die Turnhalle wird einmal am Tag (nach der Nutzung durch die Schulen) gereinigt. am Wochenende findet keine Reinigung statt. Der TuS Neuenkirchen muss selbst bei Bedarf für eine ggf. erforderliche Hygiene sorgen. Dies betrifft besonders die Reinigung von Türklinken. Die Verantwortung liegt daher bei dem nutzenden Verein.
Vorteilhaft wäre, wenn jede Übungsgruppe ein Hygiene-Notfallkit besitzt, welches ein nötiges Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Flüssigseife und Einmalhandtücher enthält. Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zu nutzen, wenn die Toilettenräume nicht mehr über diese Materialien verfügt.
Vor der Aufnahme der Nutzung hat sich der Nutzer zu vergewissern, dass sich die zu nutzenden Geräte in einem sauberen Zustand befinden. Bei erkennbarer Verschmutzung hat der Nutzer unter Anlegen der Einmalhandschuhe die Säuberung/Desinfektion selbst vorzunehmen.
5. Hygiene im Sanitärbereich
Die Auffüllung der Einmalhandtücher und Flüssigkeitsspender erfolgt einmal täglich nach dem Unterricht. Dennoch muss sich jeder Nutzer vor Aufnahme des außerschulischen Sportbetriebes persönlich vergewissern, dass die notwendigen Hygienematerialien für den Bedarf vorhanden sind (s. 4.4).
Es ist zu verhindern, dass sich nicht zu viele Nutzer zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten.
6. Wegeführung
Es ist darauf zu achten, dass es zu keinen Warteschlangen auf dem Turnhallengelände kommt. Dies betrifft die Gänge und Flure zur Trainingsfläche bzw. zum Außengelände. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten. Das Außengelände wird über den offiziellen Eingang betreten.
Eltern sollen die Turnhalle nicht betreten, sondern ihre Kinder vor dem Gelände absetzen oder abholen.
7. Meldepflicht
Der Verdacht einer Erkrankung und das Auftreten von COVID-19-Fällen ist umgehend zu melden.
8. Allgemeines
Dieser Hygieneplan ist auf der Homepage des TuS Neuenkirchen e.V. veröffentlicht.
Er liegt ebenfalls der Gemeinde vor. Auf Wunsch kann dieser Plan dem zuständigen Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Als Corona-Beauftragter des TuS Neuenkirchen fungiert Andreas Berens.
E-Mail: info@tus-neuenkirchen.de
Abschließende Anmerkung
Wenn weitere Lockerungen für die Hallen erfolgen, wird der Hygieneplan durch Vorgaben des Basketball- und Volleyballverbandes erweitert.
Die Volleyballabteilung, welche die Außenanlage nutzt, verfährt nach den Verbandsvorgaben, die der Abteilung vorliegen.
Die Trainingszeiten können auf der Homepage in der Sidebar unter „Hallenbelegung Corona“ eingesehen werden.
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