TuS Neuenkirchen 1921 e.V.

vom 16.05.2020Thema: Verein

Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb

Ab Montag, 18.05.2020 eingeschränkter Trainingsbetrieb wieder möglich

Wie ja mittlerweile bekannt sein dürfte, kann der Trainingsbetieb eingeschränkt wieder aufgenommen werden. In der kommenden Woche starten wir mit dem Damen- und Herrenbereich sowie mit der A-Jugend. In der darauffolgenden Woche sollen dann weitere Jugendmannschaften folgen.

Aktuelle Platzeinteilungen sind hier auf der Homepage unter der Sidebar "Platzbelegung aktuell" einzusehen.

 

Dazu folgende Trainingsanweisungen:

Trainingsanweisung des TuS Neuenkirchen für die Zeit der Corona-Pandemie (bis zum Widerruf durch den Vorstand gültig)

Der Pias-Sportpark des TuS Neuenkirchen wird ab dem 18.05.2020 schrittweise für den Trainingsbetrieb wieder freigegeben. Die Nutzung des Sportgeländes unterliegt den folgenden strikt einzuhaltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften:

1. Eine Teilnahme am bereitgestellten Fußballangebot ist bei einschlägigen Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von der Sportanlage fernbleiben.

2. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche Person(en) wann und wie lange auf dem Sportgelände war(en). Entsprechende vorbereitete Listen werden von den Trainern ausgefüllt und aufbewahrt.

3. Die Sportanlage darf ausschließlich zu den von Sebastian Gude (0170 8951820) zugewiesenen Trainingszeiten auf dem eingeteilten Trainingsplatz unter Aufsicht eines Trainers/ einer Trainerin betreten und genutzt werden. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist freiwillig.

4. Das Umziehen, Duschen sowie die Nutzung des Clubhauses und des Kühlraums sind bis auf Weiteres untersagt. Veranstaltungen auf dem Sportgelände sind ebenfalls untersagt. Die Nutzung der Toiletten ist ausschließlich im vorderen Trakt (Kabinen 1 bis 4) erlaubt. Nach dem Toilettengang sind die Papierhandtücher und die Desinfektionsmittel zu benutzen.

5. Unmittelbar vor und nach dem Training müssen sich alle Teilnehmer(innen) gründlich mit Seife die Hände waschen. Dies muss zu Hause erfolgen.

6. Der Zutritt zum Geräte- und Ballraum bzw. zum Technikraum im hinteren Trakt (Kabinen 5 bis 8) ist nur den Trainern gestattet.

7. Der Mindestabstand von 2 Metern muss immer zu allen weiteren Personen auf der Sportanlage eingehalten werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur Sportanlage.

8. Das Betreten des Geländes erfolgt über den regulären Eingang des PiasSportpark als Einbahnstraße. Zum Verlassen der Sportanlage wird das Tor an der „Wiese“ genutzt. Der Aufenthalt nach dem Training auf dem Vereinsgelände ist untersagt. 

9. Das Betreten und Verlassen des Trainingsplatzes muss auf direktem Wege erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.

10. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings).

11. Zuschauern ist das Betreten der Sportanlage strikt untersagt.

Für die Einhaltung der oben genannten Hygienevorschriften zeichnen sich die Trainer und Übungsleiter verantwortlich, verbunden mit der dringenden Bitte an alle Spieler/Spielerinnen unsere Trainer bestmöglich zu unterstützen. Gleichzeitig möchten wir an alle Vereinsmitglieder und jede einzelne Mannschaft appellieren, sehr vorsichtig bei der Umsetzung der Lockerungen vorzugehen. Nur wenn sich alle an die vorgeschriebenen Regelungen halten, kann der Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb gelingen.

Im Falle einer Nichteinhaltung behalten wir uns vor, einzelne Personen oder Mannschaften vom Trainingsbetrieb auszuschließen.

Als Corona-Beauftragter des TuS Neuenkirchen fungiert Andreas Berens. Er steht für Fragen und Probleme als Ansprechpartner zur Verfügung.

E-Mail: info@tus-neuenkirchen.de

Handy: 0160 96742525

Der Vorstand

 

Kurzfilm gibt Sportlerinnen und Sportler sowie Vereinen Hilfestellung

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat einen kurzen Film entwickelt, der Sportlerinnen und Sportlern sowie den Vereinen und Verbänden Hilfestellung zur Umsetzung des Trainingsbetriebs geben soll.

 

 

 

 

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